1 Schutzkonzept, Aug. 2020

Nachfolgendes Schutzkonzept beschreibt, welche Vorgaben im Ferienpass Gaster – Angeboten eingehalten werden müssen, damit sie durchgeführt werden können. Das Schutzkonzept richtet sich an Kursveranstalterinnen und Veranstalter, deren Helfer, Begleitpersonen, Eltern und Teilnehmer.

Das Ziel ist es, einerseits Kursleiter, Helfer und Teilnehmende und andererseits die allgemeine Bevölkerung vor einer Ansteckung durch das neue Coronavirus zu schützen. Zudem gilt es, besonders gefährdete Personen bestmöglich zu schützen.

Grundsätzlich gelten als verbindlich die vom Bundesrat verordneten Massnahmen und Regeln, jeweils nach dem aktuellen Stand.

→ Quelle:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov.html

Der Bundesrat hat die Vorgaben für Schutzkonzepte per 22. Juni 2020 vereinfacht und für die verschiedenen Lebensbereiche vereinheitlicht. Nach wie vor ist es wichtig, Abstand zu halten, die Hände regelmässig gründlich zu waschen, wenn nötig Masken zu tragen und Trennwände anzubringen, um eine erneute Ausbreitung des neuen Coronavirus zu verhindern.

In allen Situationen:
Personen mit Krankheitssymptomen sollen zu Hause bleiben und sich testen lassen.

Aufgrund der Annahme, dass Kinder bis 10 Jahre weniger häufig und weniger schwer erkranken, sollen sie sich normal im Rahmen der Aktivitäten des Ferienpasses bewegen können.

• Keine Einhaltung von Distanzregeln untereinander und Körperkontakt erlaubt.

• Distanzregel von 1.50 Metern zwischen Kindern und Erwachsenen (Fachpersonen)

Aufgrund der Annahme, dass bei Kindern und Jugendlichen ab dem 10. Geburtstag die Erkrankungswahrscheinlichkeit kontinuierlich, jedoch weiterhin auf einem niedrigen Niveau, zunimmt.

• Keine Einhaltung von Distanzregeln untereinander, jedoch mindestens 1.50 Meter Abstand zu Erwachsenen

• Körperkontakt vermeiden

Für Kursleitungen, Jugendliche ab 16 Jahren und alle beteiligten Erwachsenen wie Freiwillige, Eltern und weitere Begleitpersonen gelten die Distanzregeln.

• 4 Quadratmeter pro Person und/oder Mindestabstand von 1.50 Metern.

• Kein Körperkontakt

• Die Übergabe soll im Freien (vor dem Kurslokal) erfolgen. Um Ansammlungen zu vermeiden.

• Eltern halten bei Gesprächen untereinander die nötige Distanz unbedingt ein.

• Personen, die im selben Haushalt leben, sind davon ausgenommen.

Die Hygienevorschriften des BAG sind einzuhalten.

Beim Kommen und Gehen werden die Hände gereinigt.

Die Plakate zu den Hygiene- und Abstandsregeln des BAG werden NICHT ausgedruckt.

Oder

Die Plakate zu den Hygiene- und Abstandsregeln des BAG werden ausgedruckt und gut sichtbar aufgehängt. (Das wird vor dem Ferienpass entschieden).

Das generell präventive Tragen von Hygienemasken ist im Kontext von Ferienpass-Kursen keine sinnvolle Massnahme. Masken und Einweg-Handschuhe sollten jedoch am Kursort vorhanden sein, für den Fall, dass eine Person Krankheitssymptome aufweist oder die Abstandregeln über längere Zeit nicht eingehalten werden können.

Wer sich krank fühlt bleibt zwingend Zuhause. Wenn es die Kursleitung betrifft, dann muss die Teamfrau des Ferienpass Gaster informiert werden. Falls diese Ansprechperson nicht erreichbar ist, bitte mit dem Vorstand Ferienpass Kontakt aufnehmen. Wenn keine alternative Kursleitung gefunden wird, wird der Kurs durch Ferienpass Gaster abgesagt und die Kursleitung erhält keine finanzielle Entschädigung.

Ist ein Helfer krank, meldet er dies der Kursleitung und bleibt zwingend zuhause. Der Kursleiter organisiert nach Bedarf einen Ersatz und meldet dies der Teamfrau. Zusätzlich ergänzt er die Kontaktdaten des Helfers auf der Teilnehmerliste.

Wird eine Begleitperson krank, nimmt sie mit der Teamfrau oder dem Vorstand Ferienpass Kontakt auf. Welcher einen Ersatz sucht.

Wird ein Teilnehmer krank, nimmt er mit dem Ferienpass Gaster Leitung Kontakt auf. Dieser informiert den Kursleiter, dass der Teilnehmer krankheitshalber nicht teilnehmen kann.

Es kann sein, dass Kurse kurzfristig abgesagt werden müssen, wir wollen aber keine Ansteckungsrisiken eingehen.

• Hierzu gelten die Regeln des BAG zum Umgang mit Erkrankten und ihrem Umfeld.

• Bei Kindern und Jugendlichen mit Krankheitssymptomen werden umgehend die Eltern kontaktiert, damit sie das Kind sofort abholen (siehe Notfallnummer auf der Teilnehmenden Liste). Bis die Eltern vor Ort sind, muss das Kind von allen anderen Anwesenden separiert werden. Die Betreuung dieses Kindes ist mit Schutzmaske, allenfalls mit Einweg-Handschuhen oder auf Distanz zu erfolgen.

• Personen, welche engen Kontakt mit einer erkrankten Person hatten, sollen sich in Quarantäne begeben gemäss den geltenden Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit und den Weisungen und Anordnungen der kantonalen Gesundheitsbehörden folgen.

• Bei laborbestätigten Fällen von COVID-19-Erkrankungen bei Kursleitungen, Helfern, Begleitpersonen und Kursteilnehmern ist die kantonale Behörde für die Rückverfolgung von Übertragungsketten zuständig. Die Behörden informieren die ermittelten Personen über eine mögliche Ansteckung.

• Der Ferienpass Gaster hat für jeden Kurs eine Teilnehmerliste, weiter hat der Kursleiter auf dem Kurs Anmeldeblatt Kontaktdaten der Helfer notiert. Von Begleitpersonen hat der Ferienpass Gaster die Kontaktdaten, da er diese organisiert. Werden personelle Änderungen vorgenommen sind dies schriftlich festzuhalten.

• Bei Angeboten mit gemeinsamer Verpflegung nutzen alle Beteiligten ihr eigenes Besteck, Trinkflasche/Becher und Teller. In der Kursausschreibung steht, ob die Verpflegung mitgebracht werden muss oder durch den Kursleiter organisiert wird. Es wird empfohlen, dass alle Teilnehmenden ihre eigene Zwischenverpflegung und eine angeschriebene Trinkflasche mitnehmen, falls eine Pause geplant ist.

• Kinder und Jugendliche müssen im Rahmen des Kurses angehalten werden, dass sie kein Essen oder Getränke teilen. Alle Personen waschen sich vor und nach dem Essen gründlich die Hände.

• Ausrüstungsgegenstände, die an Teilnehmende abgegeben werden, müssen bei der Rückgabe wenn möglich mit Seife und Wasser gereinigt oder desinfiziert werden. Wir empfehlen diese bis zum nächsten Einsatz 2 Tage nicht zu gebrauchen («Materialquarantäne»).

• Wenn immer möglich sollen Kurse im Freien durchgeführt werden

• Wenn möglich ist auf die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Autos während dem Kurs zu verzichten.

Die Vorgaben für das Schutzkonzept kann sich je nach Situation ändern. Dieses Schutzkonzept wird vor Ferienpass Beginn überarbeitet und erneut abgegeben (März 2021). Zuständig für die Umsetzung der Massnahmen ist der Kursleiter. Bei Fragen kann der Kursleiter mit der Teamfrau Kontakt aufnehmen, mit einem Vorstandsmitglied oder direkt mit der Schutzkonzept Verantwortlichen Sabine Weber Jud, sponsoring@ferienpass-gaster.ch.

Dieses Schutzkonzept ist integraler Bestandteil der Veranstaltenden-Bedingungen und muss in sämtlichen Ferienpass Gaster-Angeboten zwingend umgesetzt werden. Ansonsten behält sich Ferienpass Gaster vor, ein Kursangebot vorzeitig zu beenden.

Das Schutzkonzept wird den Kursleitern per Mail zugestellt (Im Oktober 2020 und aktualisiert im März 2021). Im Brief an die Eltern wird das Schutzkonzept erwähnt und auf die Einhaltung der Massnahmen hingewiesen.
Das Schutzkonzept ist auf der Homepage ersichtlich.